Alltagsbetreuung und Hauswirtschaft
Der Entlastungsbetrag
SGB XI § 45 b – Entlastungsbetrag von bis zu 125 € monatlich für Unterstützung in Haushalt, Hauswirtschaft und Betreuung
Ihr Anspruch auf den Entlastungsbetrag
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, steht Ihnen monatlich der sogenannte „Entlastungsbetrag“ in Höhe von bis zu 125 €zur Verfügung. Dieser Betrag wird von Ihrer Pflegekasse übernommen und kann für hauswirtschaftliche Leistungen, Betreuungsangebote oder Begleitdienste genutzt werden. Es gibt viele Möglichkeiten, wie Sie den Entlastungsbetrag verwenden können, um Ihr Leben angenehmer und einfacher zu gestalten.
Was umfasst der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag kann für verschiedenste Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, die Ihre Lebensqualität erhöhen und pflegende Angehörige entlasten. Dazu gehört zum Beispiel:
- Betreuung und Gesellschaft: Gemeinsame Spaziergänge, Gesellschaftsspiele oder einfach mal ein nettes Gespräch – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
- Begleitung bei Erledigungen: Ob Einkaufen, Arztbesuch, zum Friseur oder Besuche bei Freunden und Familie – Sie müssen nicht mehr allein gehen. Wir begleiten Sie auf allen Wegen.
SGB XI § 45 b – Entlastungsbetrag von bis zu 125 € monatlich für Unterstützung in Haushalt, Hauswirtschaft und Betreuung
Ihr Anspruch auf den Entlastungsbetrag
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, steht Ihnen monatlich der sogenannte „Entlastungsbetrag“ in Höhe von bis zu 125 €zur Verfügung. Dieser Betrag wird von Ihrer Pflegekasse übernommen und kann für hauswirtschaftliche Leistungen, Betreuungsangebote oder Begleitdienste genutzt werden. Es gibt viele Möglichkeiten, wie Sie den Entlastungsbetrag verwenden können, um Ihr Leben angenehmer und einfacher zu gestalten.
Was umfasst der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag kann für verschiedenste Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, die Ihre Lebensqualität erhöhen und pflegende Angehörige entlasten. Dazu gehört zum Beispiel:
- Betreuung und Gesellschaft: Gemeinsame Spaziergänge, Gesellschaftsspiele oder einfach mal ein nettes Gespräch – ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen.
- Begleitung bei Erledigungen: Ob Einkaufen, Arztbesuch, zum Friseur oder Besuche bei Freunden und Familie – Sie müssen nicht mehr allein gehen. Wir begleiten Sie auf allen Wegen.
- Hauswirtschaftliche Unterstützung: Reinigung von Fenstern, Waschen und Bügeln der Wäsche, Kochen von Mahlzeiten oder Pflege des Gartens – wir helfen Ihnen im Alltag.
- Unterstützung bei Bürokratie: Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen von Formularen, Schreiben von Anträgen oder anderen Schriftstücken an Behörden, Versicherungen oder die Pflegekasse.
- Hilfe bei der Pflege von Angehörigen: Wenn Ihre pflegenden Angehörigen mal eine Auszeit brauchen, übernehmen wir die Betreuung und Gesellschaft, damit Ihr Angehöriger nicht allein ist.
Wie funktioniert die Abrechnung des Entlastungsbetrags?
Der Entlastungsbetrag von bis zu 125 € monatlich kann direkt mit Ihrer Pflegekasse über einen zugelassenen Pflegedienst abgerechnet werden. Wenn Sie diese Leistung bislang noch nicht in Anspruch genommen haben, können Sie den Betrag jederzeit nutzen und in voller Höhe bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden.
Wichtig: Nicht genutzte Entlastungsbeträge verfallen!
Falls Sie den Entlastungsbetrag in einem Jahr nicht vollständig nutzen, verfällt das nicht genutzte Budget zum 30. Juni des Folgejahres. Es lohnt sich daher, die monatlichen Leistungen regelmäßig in Anspruch zu nehmen und sich Unterstützung zu sichern.
- Hauswirtschaftliche Unterstützung: Reinigung von Fenstern, Waschen und Bügeln der Wäsche, Kochen von Mahlzeiten oder Pflege des Gartens – wir helfen Ihnen im Alltag.
- Unterstützung bei Bürokratie: Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen von Formularen, Schreiben von Anträgen oder anderen Schriftstücken an Behörden, Versicherungen oder die Pflegekasse.
- Hilfe bei der Pflege von Angehörigen: Wenn Ihre pflegenden Angehörigen mal eine Auszeit brauchen, übernehmen wir die Betreuung und Gesellschaft, damit Ihr Angehöriger nicht allein ist.
Wie funktioniert die Abrechnung des Entlastungsbetrags?
Der Entlastungsbetrag von bis zu 125 € monatlich kann direkt mit Ihrer Pflegekasse über einen zugelassenen Pflegedienst abgerechnet werden. Wenn Sie diese Leistung bislang noch nicht in Anspruch genommen haben, können Sie den Betrag jederzeit nutzen und in voller Höhe bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden.
Wichtig: Nicht genutzte Entlastungsbeträge verfallen!
Falls Sie den Entlastungsbetrag in einem Jahr nicht vollständig nutzen, verfällt das nicht genutzte Budget zum 30. Juni des Folgejahres. Es lohnt sich daher, die monatlichen Leistungen regelmäßig in Anspruch zu nehmen und sich Unterstützung zu sichern.
Kosten und Zuzahlung
Für Leistungen im Rahmen des Entlastungsbetrags fallen keine zusätzlichen Kosten bis zu einem Betrag von 125 € an – Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig. Für die Organisation und Durchführung der Leistungen können jedoch geringe Investitionskosten anfallen, die privat zu zahlen sind (in der Regel zwischen 8 und 9 €).
Beispiel: Wenn Sie den gesamten Entlastungsbetrag von 125 € nutzen, zahlen Sie lediglich einen Eigenanteil von 8–9 € für die Investitionskosten. Jegliche darüberhinausgehenden Kosten müssen privat übernommen werden.
Kosten und Zuzahlung
Für Leistungen im Rahmen des Entlastungsbetrags fallen keine zusätzlichen Kosten bis zu einem Betrag von 125 € an – Ihre Pflegekasse übernimmt die Kosten vollständig. Für die Organisation und Durchführung der Leistungen können jedoch geringe Investitionskosten anfallen, die privat zu zahlen sind (in der Regel zwischen 8 und 9 €).
Beispiel: Wenn Sie den gesamten Entlastungsbetrag von 125 € nutzen, zahlen Sie lediglich einen Eigenanteil von 8–9 € für die Investitionskosten. Jegliche darüberhinausgehenden Kosten müssen privat übernommen werden.
Fazit: Entlastung für Ihren Alltag
Nutzen Sie die Vorteile des Entlastungsbetrags und lassen Sie sich von uns bei der Bewältigung des Alltags unterstützen. Ob Hilfe im Haushalt, Begleitung bei Erledigungen oder einfach Gesellschaft – wir sind für Sie da!
Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren und Ihre Ansprüche geltend zu machen. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, den Entlastungsbetrag optimal zu nutzen.
Fazit: Entlastung für Ihren Alltag
Nutzen Sie die Vorteile des Entlastungsbetrags und lassen Sie sich von uns bei der Bewältigung des Alltags unterstützen. Ob Hilfe im Haushalt, Begleitung bei Erledigungen oder einfach Gesellschaft – wir sind für Sie da!
Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren und Ihre Ansprüche geltend zu machen. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, den Entlastungsbetrag optimal zu nutzen.