Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Pflegegeld und Beratungs-Einsatz nach § 37.3 SGB XI
Herzlich willkommen zu unserer informativen Ecke über die Pflegeberatung!
Der Beratungseinsatz nach § 37 ist ein wichtiger Bestandteil, um dauerhaft Pflegegeld zu beziehen und die Qualität der Pflege sicherzustellen.
Wenn Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Pflegegeld erhalten möchten, ist es notwendig, regelmäßige Überprüfungen der Pflege sicherzustellen. Das bedeutet, dass ein Besuch durch den Pflegedienst oder eine andere zugelassene Stelle in Anspruch genommen werden muss.
Wenn diese Beratungsbesuche nicht wahrgenommen werden, kann es passieren, dass die Pflegekasse das Pflegegeld stoppt oder unterbricht, bis der Nachweis über den Besuch vorliegt. Daher ist es wichtig, dass Sie sich aktiv um diese Besuche kümmern!
Zur Kontaktaufnahme klicken Sie einfach unten auf den Button „Kontaktformular“
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Der Beratungseinsatz nach § 37 ist ein wichtiger Bestandteil, um dauerhaft Pflegegeld zu beziehen und die Qualität der Pflege sicherzustellen.
Wenn Pflegebedürftige und ihre Angehörigen Pflegegeld erhalten möchten, ist es notwendig, regelmäßige Überprüfungen der Pflege sicherzustellen. Das bedeutet, dass ein Besuch durch den Pflegedienst oder eine andere zugelassene Stelle in Anspruch genommen werden muss.
Wenn diese Beratungsbesuche nicht wahrgenommen werden, kann es passieren, dass die Pflegekasse das Pflegegeld stoppt oder unterbricht, bis der Nachweis über den Besuch vorliegt. Daher ist es wichtig, dass Sie sich aktiv um diese Besuche kümmern!
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Wie oft sollte ein Beratungseinsatz stattfinden?
Die Häufigkeit der Beratungsbesuche richtet sich nach dem Pflegegrad:
- Pflegegrad 1:Hier gibt es keine Abrufpflicht. Pflegebedürftige können freiwillig bis zu zwei Beratungseinsätze pro Jahr in Anspruch nehmen.
- Pflegegrad 2 und 3: Hier müssen die Besuche zweimal im Jahr organisiert werden.
- Pflegegrad 4 und 5:In diesen Fällen sind vier Besuche pro Jahr erforderlich.
Wie oft sollte ein Beratungseinsatz stattfinden?
Die Häufigkeit der Beratungsbesuche richtet sich nach dem Pflegegrad:
- Pflegegrad 1:Hier gibt es keine Abrufpflicht. Pflegebedürftige können freiwillig bis zu zwei Beratungseinsätze pro Jahr in Anspruch nehmen.
- Pflegegrad 2 und 3: Hier müssen die Besuche zweimal im Jahr organisiert werden.
- Pflegegrad 4 und 5:In diesen Fällen sind vier Besuche pro Jahr erforderlich.
Wer führt die Beratungsbesuche durch?
Bei uns kommen besonders geschulte und qualifizierte Pflegefachkräfte zum Einsatz, die auf ambulante und häusliche Pflege spezialisiert sind. Sie bringen nicht nur Fachwissen mit, sondern auch praktische Tipps und Unterstützungsmöglichkeiten, die den Pflegealltag erleichtern. Die während des Besuchs festgestellten Maßnahmen werden in einem Bericht an die Pflegekasse weitergeleitet, um die Pflegequalität zu sichern.
Kosten für die Beratungsbesuche
Die guten Nachrichten: Alle Beratungsbesuche sind für Sie kostenlos! Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, die der Pflegedienst direkt mit dieser abrechnet.
Wer führt die Beratungsbesuche durch?
Bei uns kommen besonders geschulte und qualifizierte Pflegefachkräfte zum Einsatz, die auf ambulante und häusliche Pflege spezialisiert sind. Sie bringen nicht nur Fachwissen mit, sondern auch praktische Tipps und Unterstützungsmöglichkeiten, die den Pflegealltag erleichtern. Die während des Besuchs festgestellten Maßnahmen werden in einem Bericht an die Pflegekasse weitergeleitet, um die Pflegequalität zu sichern.
Kosten für die Beratungsbesuche
Die guten Nachrichten: Alle Beratungsbesuche sind für Sie kostenlos! Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, die der Pflegedienst direkt mit dieser abrechnet.
Kontaktaufnahme
Es ist ganz einfach! Sie haben die freie Wahl und können den Pflegedienst wählen, der Ihnen am besten gefällt. Wenn Sie einen Hausbesuch bei uns wünschen, rufen Sie uns einfach an – wir kümmern uns um alles Weitere! Sie können auch gerne die Telefonnummer 06232 – 8 777 300 anrufen, dann erreichen Sie mich auch.
Und was passiert, wenn ich vergesse, einen Beratungstermin zu vereinbaren?
Keine Sorge! Nach dem ersten Besuch werden Sie in unserer Datei gespeichert. Wir erinnern Sie rechtzeitig an Ihren nächsten Beratungsbesuch, sodass es zu keiner Unterbrechung Ihres Pflegegeldes kommt.
Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen!
Herzliche Grüße, Ihr Pflegedienst PULS
Kontaktaufnahme
Es ist ganz einfach! Sie haben die freie Wahl und können den Pflegedienst wählen, der Ihnen am besten gefällt. Wenn Sie einen Hausbesuch bei uns wünschen, rufen Sie uns einfach an – wir kümmern uns um alles Weitere! Sie können auch gerne die Telefonnummer 06232 – 8 777 300 anrufen, dann erreichen Sie mich auch.
Und was passiert, wenn ich vergesse, einen Beratungstermin zu vereinbaren?
Keine Sorge! Nach dem ersten Besuch werden Sie in unserer Datei gespeichert. Wir erinnern Sie rechtzeitig an Ihren nächsten Beratungsbesuch, sodass es zu keiner Unterbrechung Ihres Pflegegeldes kommt.
Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen!
Herzliche Grüße, Ihr Pflegedienst PULS