Behandlungspflege über die Krankenkasse
SGB V Leistung
Medizinische Behandlungspflege
Die medizinische Behandlungspflege wird durch ein Rezept vom Arzt verordnet und umfasst Tätigkeiten, die ausschließlich von Fachkräften der Gesundheits- und Altenpflege im häuslichen Umfeld durchgeführt werden. Dazu gehören unter anderem:
- Wundversorgung
- Verbandwechsel
- Medikamentengabe
- Dekubitusbehandlung
- Insulin-Therapie
Arten und Dauer der Behandlungspflege
Die Behandlungspflege ist in der Regel zeitlich begrenzt. Die Erstverordnung gilt für 14 Tage. Die Dauer der Folgeverordnung hängt vom Gesundheits-zustand nach zwei Wochen ab und muss medizinisch begründet sein. Wenn die Behandlungspflege voraussichtlich länger als sechs Monate benötigt wird, sollten Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt und der Pflegegrad festgestellt werden.
Medizinische Behandlungspflege
Die medizinische Behandlungspflege wird durch ein Rezept vom Arzt verordnet und umfasst Tätigkeiten, die ausschließlich von Fachkräften der Gesundheits- und Altenpflege im häuslichen Umfeld durchgeführt werden. Dazu gehören unter anderem:
- Wundversorgung
- Verbandwechsel
- Medikamentengabe
- Dekubitusbehandlung
- Insulin-Therapie
Arten und Dauer der Behandlungspflege
Die Behandlungspflege ist in der Regel zeitlich begrenzt. Die Erstverordnung gilt für 14 Tage. Die Dauer der Folgeverordnung hängt vom Gesundheits-zustand nach zwei Wochen ab und muss medizinisch begründet sein. Wenn die Behandlungspflege voraussichtlich länger als sechs Monate benötigt wird, sollten Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt und der Pflegegrad festgestellt werden.
Leistungen der medizinischen Behandlungspflege
Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Tätigkeiten, die ein Haus- oder Facharzt verordnet. Dazu gehören beispielsweise:
- Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Injektionen (z. B. Insulin- oder Thrombosespritzen)
- Wundversorgung und Verbandwechsel
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Behandlung von Dekubitus
- Absaugen der oberen Luftwege
- Inhalation
- Stomaversorgung
- Katheterpflege und -wechsel
Leistungen der medizinischen Behandlungspflege
Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Tätigkeiten, die ein Haus- oder Facharzt verordnet. Dazu gehören beispielsweise:
- Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Injektionen (z. B. Insulin- oder Thrombosespritzen)
- Wundversorgung und Verbandwechsel
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Behandlung von Dekubitus
- Absaugen der oberen Luftwege
- Inhalation
- Stomaversorgung
- Katheterpflege und -wechsel
Ihr Anspruch auf medizinische Behandlungspflege
Voraussetzung für die Behandlungspflege ist eine ärztliche Verordnung. Ein Pflegegrad ist dafür nicht notwendig. Die Behandlungspflege ist meist befristet und dient vorübergehenden Maßnahmen, beispielsweise nach einer Operation. Die Notwendigkeit wird vom Arzt festgestellt.
Nur ausgebildete Fachkräfte dürfen die medizinische Behandlungspflege durchführen. Pflegekräfte, Betreuungskräfte und Haushaltshilfen in der 24-Stunden-Pflege dürfen keine medizinische Behandlungspflege anbieten, sondern ausschließlich die Grundpflege.
Kostenübernahme und Belastungsgrenze
Es gibt eine Belastungsgrenze von einem Prozent des Bruttoeinkommens, um Menschen mit hohem Bedarf nicht zu stark zu belasten. Wird diese Grenze innerhalb eines Jahres erreicht, kann ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse gestellt werden.
Ihr Anspruch auf medizinische Behandlungspflege
Voraussetzung für die Behandlungspflege ist eine ärztliche Verordnung. Ein Pflegegrad ist dafür nicht notwendig. Die Behandlungspflege ist meist befristet und dient vorübergehenden Maßnahmen, beispielsweise nach einer Operation. Die Notwendigkeit wird vom Arzt festgestellt.
Nur ausgebildete Fachkräfte dürfen die medizinische Behandlungspflege durchführen. Pflegekräfte, Betreuungskräfte und Haushaltshilfen in der 24-Stunden-Pflege dürfen keine medizinische Behandlungspflege anbieten, sondern ausschließlich die Grundpflege.
Kostenübernahme und Belastungsgrenze
Es gibt eine Belastungsgrenze von einem Prozent des Bruttoeinkommens, um Menschen mit hohem Bedarf nicht zu stark zu belasten. Wird diese Grenze innerhalb eines Jahres erreicht, kann ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse gestellt werden.
Abrechnung der Behandlungspflege
Die ärztliche Verordnung für die Behandlungspflege wird an den zuständigen ambulanten Pflegedienst weitergeleitet, der die Leistungen übernimmt. Dieser rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Privatversicherte müssen je nach Krankenkasse gelegentlich in Vorleistung treten, die Kosten werden jedoch in der Regel ebenfalls übernommen.
Krankenhausvermeidungspflege
In manchen Fällen wird Behandlungspflege verordnet, um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen. Diese Krankenhausvermeidungspflege kann bis zu vier Wochen in Anspruch genommen werden.
Sicherungspflege
Patienten mit bestimmten Erkrankungen benötigen oft über längere Zeit Behandlungspflege, um ein Wiederauftreten oder eine Verschlimmerung der Krankheit zu verhindern. Diese Sicherungspflege kann unbefristet auf ärztliche Anordnung gewährt werden und umfasst die gleichen Leistungen wie die befristete Behandlungspflege.
Bei Fragen zum Thema – hier geht’s zum Kontaktformular
Abrechnung der Behandlungspflege
Die ärztliche Verordnung für die Behandlungspflege wird an den zuständigen ambulanten Pflegedienst weitergeleitet, der die Leistungen übernimmt. Dieser rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Privatversicherte müssen je nach Krankenkasse gelegentlich in Vorleistung treten, die Kosten werden jedoch in der Regel ebenfalls übernommen.
Krankenhausvermeidungspflege
In manchen Fällen wird Behandlungspflege verordnet, um einen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden oder zu verkürzen. Diese Krankenhausvermeidungspflege kann bis zu vier Wochen in Anspruch genommen werden.
Sicherungspflege
Patienten mit bestimmten Erkrankungen benötigen oft über längere Zeit Behandlungspflege, um ein Wiederauftreten oder eine Verschlimmerung der Krankheit zu verhindern. Diese Sicherungspflege kann unbefristet auf ärztliche Anordnung gewährt werden und umfasst die gleichen Leistungen wie die befristete Behandlungspflege.
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